Eichen sollst Du weichen – oder: Die Laubrente

Laubrente? Nie gehört? Muss Ihnen nicht unangenehm sein – ich kannte den Ausdruck bis gestern auch nicht. Aber die Lektüre der Pressemitteilungen des OLG Karlsruhe hat mich schlauer gemacht. (Das ist übrigens das Gericht, das sich auch schon mit der Spinne in der Tiefgarage beschäftigen durfte. Scheint eine aufregende Gegend zu sein ;-) )

Beim Laubrenten-Fall ging es um Folgendes:

Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten in einer Siedlung nahe am Wald. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der im Eigentum der beklagten Stadt steht. Unmittelbar neben dem Garten der Klägerin stehen zwei alte, hohe Eichen, deren Kronen in den Luftraum über dem Grundstück der Klägerin hineinragen.

Jetzt haben ja Laubbäume die unangenehme – und jeden Herbst wieder überraschende – Eigenschaft, Blätter zu verlieren. Die muss man dann zusammenharken und irgendwie loswerden. „Mehraufwand bei der Pflege ihres Gartens“ sei ihr entstanden, erklärte die Klägerin. Erheblicher Mehraufwand sogar (neben Blättern fielen auch – oh Schreck – Eicheln und Äste von den Bäumen).

Was macht man wohl in einem solchen Fall? *Grübel*

Ach ja, man könnte eine Entschädigung von jährlich 3.944 Euro verlangen. Das OLG Karlsruhe macht da allerdings einen Strich durch die Rechnung. Die Klage ist unbegründet, erklärten die Richter. Ein Anspruch auf Laubrente nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB besteht hier nicht.

Zuvor hatte sich nämlich ein Gutachter die ganze Sache mal angesehen. Und dabei festgestellt:

…lediglich ein Achtel des gesamten Aufwands für die Pflege des Grundstücks durch die beiden Eichen verursacht. Diesen Mehraufwand hat der Senat als zumutbar angesehen. Er hat dabei auch berücksichtigt, dass die beiden Eichen schon zu dem Zeitpunkt, zu dem die Klägerin ihr Haus erwarb, vorhanden und schon damals recht groß waren.

Mich erinnerte der Fall stark an Leute, die sich ein Haus in der Einflugschneise des Flughafens kaufen – weil schön billig – und sich dann über den Fluglärm beschweren…

(Urteil des OLG Karlsruhe vom 10.9.2009, Az. 6 U 184/07 – Zitate sind der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 22.9.2009 entnommen)

2 Kommentare zu “Eichen sollst Du weichen – oder: Die Laubrente”

  1. ES 25 September 2009 at 13:58 #

    Ja, das erinnert mich an einige Fälle, wo Stadtneurotiker in Dörfer ziehen (äh, natürlich ein Landhaus sich zulegen) um sich dann über Stall-, Feldgerüche und Tiergeräusche aufzuregen und Landwirte verklagen wollten. Und dann wundern, dass sie im Dorf keiner mag.
    Den Leuten gehts einfach zu gut.

  2. Maike Backhaus 9 Oktober 2009 at 10:57 #

    @ ES: Beim Reiserecht gibt es da wunderbare Fälle: Strand zu sandig, zu viele Wellen im Meer usw. :-)


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