Na also, geht doch…!

Ich hatte ja schon gar nicht mehr damit gerechnet: Das eigentlich schon beerdigte Steuervereinfachungsgesetz wurde nach langem Hin und Her aber tatsächlich doch noch umgesetzt. Spontan musste ich da an das Motto denken „Tot Gesagte leben länger“.

Und, wer hätte es gedacht, es gibt sogar wirklich eine Vereinfachung, und diese gefällt mir besonders gut: Die Einkommensgrenze für volljährige Kinder entfällt ab 2012.

Juchhu!!!

Warum Juchhu? Darum:
Volljährige Kinder, die zum Beispiel neben dem Studium jobben, mussten bisher ganz genau rechnen: Ein Euro zu viel verdient und schon war das Kindergeld futsch. Das sorgte natürlich immer wieder für Streit mit Finanzamt und Familienkassen. Teilweise ging es bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es ist also eigentlich nicht nur eine Vereinfachung, sondern geradezu eine Erleichterung, dass die Einkommensgrenze und die komplizierte Berechnung der Einkünfte und Bezüge ab 2012 wegfallen.

Sie als Eltern können sich ab sofort die Überwachung des Einkommens Ihrer volljährigen Kinder sparen!

Deshalb: Juchhu!!!

Das heißt aber nicht, dass es in Zukunft keine Probleme mehr geben wird. Denn es bleibt dabei: Kindergeld gibt es nur dann, wenn ein bestimmter Berücksichtigungsgrund vorliegt, also sich das Kind zum Beispiel in Ausbildung befindet. Bei der Ausbildung ist dabei entscheidend, dass es sich um die erste Berufsausbildung handelt; dann spielt es wirklich keine Rolle mehr, wie viel das Kind verdient.

Ist die erste Berufsausbildung aber abgeschlossen und absolviert das Kind eine weitere Berufsausbildung, wird genauer hingeschaut: Das Kind darf dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Klingt theoretisch einfach – wie immer. Ich befürchte allerdings, dass auch die neue Regelung in der Praxis für Streit sorgen wird. Abgebrochene Ausbildung, Wechsel des Studiengangs, Referendariate, mehrere Studiengänge nebeneinander, Arbeitzeiten von mehr als 20 Stunden in den Ferien – um nur einige mögliche Konfliktpunkte zu nennen

Aber ich will mal optimistisch bleiben. Denn das BMF hat schnell reagiert und mit seinem Schreiben vom 7. Dezember 2011 bereits einige Frage klären können – und das sogar noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung. Ich staune! Wer hätte das gedacht (siehe schon oben)?

Ich schlage mal vor, in einem Jahr treffen wir uns zu diesem Thema hier wieder und schauen dann mal, wie es so gelaufen ist. Erfahrungsberichte, egal ob positiv oder negativ, sind natürlich auch schon während des Jahres herzlich willkommen!

Werbungskosten fürs Studium geltend machen: Das müssen Sie wissen

Endlich können auch die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Worauf Studenten und Eltern dabei achten müssen, erfahren Sie bei uns!

Wer ist überhaupt betroffen?

Das Urteil ist eine gute Nachricht vor allem für die etwa 2 Millionen Studenten, die zurzeit an den Hochschulen und Universitäten eingeschrieben sind.

Auszubildende in einem Lehrverhältnis mit Ausbildungsvergütung profitieren nicht von den Urteilen. Wer bei einem staatlichen Lehrbetrieb lernt (sich also nicht in einem Angestelltenverhältnis befindet), darf sich dagegen über die Entscheidungen des BFH freuen.

Ganz wichtig: Steuererklärung abgeben!

Jeder, der von der Änderung betroffen ist, sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Das geht rückwirkend für die letzten vier Jahre.

In Einzelfällen können noch Steuererklärungen der letzten sieben Jahre beeinflusst werden. Voraussetzung ist, dass der Student eine Steuererklärung eingereicht hat und der Steuerbescheid dazu noch offen ist. Dann können nachträglich Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wichtig: In der Steuererklärung muss angekreuzt werden, dass für die Werbungskosten ein Verlustvortrag beantragt wird.

Welche Kosten werden anerkannt?

Welche Belege müssen die Betroffenen jetzt sammeln, um ihre Werbungskosten nachzuweisen? Anerkannt werden müssen uE auf jeden Fall

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Kurskosten
  • Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
  • Aufwendungen für Computer, Drucker usw.
  • Kosten für das Binden der Abschlussarbeit
  • Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zum Ausbildungsort

Ob auch die Mietkosten für die Wohnung am Studienort anerkannt werden, ist noch nicht sicher.

Können Eltern die Kosten geltend machen?

Oft sind es die Eltern, die das Studium oder die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Dürfen sie jetzt die Kosten dafür in ihrer Steuererklärung geltend machen? – Leider nein. Ihre Aufwendungen sind mit dem Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder abgegolten.

Der Staat kann noch querschießen

Der BFH hat in seinen Urteilen klar Position bezogen gegen die Argumentation des Gesetzgebers. Im Bundesfinanzministerium war man von den Entscheidungen überrascht – mit diesem Ausgang hatte man dort nicht gerechnet. Der Gesetzgeber kann jetzt entweder das Gesetz ändern (und dabei den Werbungskostenabzug deutlich ausschließen), oder es gibt einen Nichtanwendungserlass. Der bewirkt, dass die Urteile nur für die entschiedenen Einzelfälle angewendet werden. Niemand anderes darf sich dann darauf berufen und von den Entscheidungen profitieren.

Solidaritätszuschlag der Jahre 2005 und 2007 wurde rechtmäßig erhoben

Der BHF beschäftigte sich in zwei Verfahren mit der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes in den Jahren 2005 und 2007. Sein Ergebnis überrascht nicht.

Solidaritätszuschlag 2005 (Az. II R 50/09): Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2005 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlagsgesetzes verfassungswidrig? Ist die Rechtsfrage gegebenenfalls an das Bundesverfassungsgericht vorzulegen?

Solidaritätszuschlag 2007 (Az. II R 52/10) – Hier lautete die Frage: Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2007 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlagsgesetzes verfassungswidrig?

In beiden Fällen entschied der BFH heute, dass der Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig war.

Problem: Soli ist keine Steuer

Der Solidaritätszuschlag ist keine Steuer, sondern eine Ergänzungsabgabe. Ergänzungsabgaben dürfen nicht auf Dauer und lediglich in Ausnahmesituationen erhoben werden – der Soli allerdings ist inzwischen zu einer Art Dauersteuer geworden. Der Kläger im ersten Prozess hielt den Zuschlag daher bereits 2005 für unzulässig (II R 50/09), der zweite Kläger wollte ab 2007 nicht mehr zahlen (II R 52/10).

Der Soli vor Gericht: Historie

Die beiden heute entschiedenen Fälle waren bereits der vierte bzw. fünfte Versuch, den Solidaritätszuschlag zu Fall zu bringen:

  • 1999 wurde eine erste Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Argument der Kläger damals: Der Zuschlag täuscht die Bürger über ihre wahre Steuerlast (BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999, Az. 2 BvR 1167/96).
  • 2008 wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde nicht angenommen (BVerfG, Beschluss vom 11.2.2008, Az. 2 BvR 1708/06).
  • 2010 wies das Bundesverfassungsgericht eine Vorlage des FG Niedersachsen ab, das den Soli für das Jahr 2007 für verfassungswidrig hielt (BVerfG, Beschluss vom 8.9.2010, Az. 2 BvL 3/10).

Und jetzt?

Besonders die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 hatte Fachleute schon vor den heutigen Entscheidungen vermuten lassen, dass auch der BFH keine Verfassungswidrigkeit bescheinigen würde. Allerdings ist es gut möglich, dass eine der heute unterlegenen Parteien vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird – eine der Klägerinnen soll dies bereits angekündigt haben.

Zudem ergehen Steuerbescheide schon jetzt hinsichtlich des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig (BMF-Schreiben vom 11.5.2011, Az. IV A 3 – S 0338/07/10010).

Hintergrund

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und betrug bis 1992 3,75%. In den Jahren 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft, aber bereits 1995 wieder eingeführt. In den Jahren 1995, 1996 und 1997 galt ein Steuersatz von 7,5%. Seit 1998 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5%.

Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nach der Berücksichtigung von Freibeträgen (unter anderem Kinderfreibetrag). Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist die Bemessungsgrundlage die um Freibeträge verminderte Lohnsteuer. Der bei einer Vorauszahlung von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gezahlte Solidaritätszuschlag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer / Körperschaftsteuer berücksichtigt.

2010 nahm der Bund 11,7 Milliarden Euro durch den Solidaritätszuschlag ein, in diesem Jahr wird mit Einnahmen von rund 12 Milliarden Euro gerechnet. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen komplett an den Bund, die Länder erhalten keinen Anteil.

Wir nehmen Abschied …

Plötzlich und unerwartet – und sehr zu meiner Freude – ist es von uns gegangen, das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Am letzten Freitag haben die Bundesländer die von der schwarz-gelben Regierung beschlossenen Steuervereinfachungen gestoppt.
Gedenken wir zusammen zwei der sinnlosen Regelungen, in deren Genuss wir jetzt zum Glück nicht kommen werden:

Fangen wir an mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Um 80,- Euro sollte er steigen! Von der FDP gefeiert als „Durchbruch in der Steuerpolitik“. „Rund 22 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden dadurch von bürokratischen und finanziellen Lasten befreit“ (Presseinformation Nr. 1058).
Wer keine oder geringere Werbungskosten als 920,- Euro hat, profitiert tatsächlich von der Erhöhung. Allerdings sind das bei einem verheirateten Steuerzahler nur um die 22,- Euro jährliche Steuerersparnis (bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000,- Euro). Das sind monatlich stolze 1,83 Euro.
Die Steuerzahler, die mehr als 1000,- Euro berufliche Ausgaben haben, hätten diese auch weiterhin umständlich und aufwendig nachweisen müssen.
„Durchbruch“ ist irgendwie anders…

Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgeben… Ein Glück, dass das nicht kommt. Noch ein Jahr länger die Belege aufbewahren, die dann garantiert nicht mehr lesbar (Thermopapier!) sind – wenn man sie denn überhaupt noch findet. Das Sammeln und Aufbewahren von Belegen nur für ein Jahr ist schon schwierig. Die Belege über zwei Jahre hinweg zu sammeln erst recht.
Bei den Formularen hätte man auch nichts gespart. Denn es hätte nicht – wie zu erwarten gewesen wäre – ein Formular für zwei Jahre gegeben, sondern für jedes Jahr hätte eine eigene Steuererklärung abgegeben werden müssen – wie bisher eigentlich auch. Tatsächlich ein fragwürdiges Vorhaben, von der Deutschen Steuergewerkschaft zu Recht als „völliger Unsinn“ bezeichnet (Pressemitteilung vom 8.7.2011).
„Vereinfachung“ ist irgendwie anders…

Bemerkenswert: Beim Bundesrat ist das Gesetz nicht nur durchgefallen, sondern sang- und klanglos untergegangen. Noch nicht einmal der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. Das zeigt ganz deutlich, was der Bundesrat von diesem Gesetz hält: Nichts!!!
Was aber noch bemerkenswerter ist: Kaum ein Hahn hat danach gekräht. Im Internet musste ich lange nach dem Ergebnis der Bundesratssitzung suchen; die Meldung über das Scheitern des Gesetzes fand ich dann zwar, aber nur unter ferner liefen.

Dann würde ich mal sagen: Liebe Bundesregierung, auf ein Neues :-) Und vielleicht sollte zur Abwechslung mal vorher (!) geprüft werden, ob eine Maßnahme tatsächlich zur Steuervereinfachung beiträgt. Kompliziert haben wir nämlich schon reichlich!

Der Bierdeckel aus Heidelberg ist wieder da

2005 war es, als Paul Kirchhof groß im Gespräch war. Im Schattenkabinett von Angela Merkel sprach er davon, dass die Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen müsse, und präsentierte ein entsprechendes Steuerkonzept, dessen Kern in der Forderung nach einer “flat tax” bestand. 25% auf alles, vereinfacht ausgedrückt. Ich gebe zu, ich habe das alles nicht mehr so genau im Kopf – denn schließlich sind seit 2005 ein paar Jahre und ungezählte Steueränderungen ins Land gegangen…

Kirchhof verschwand dann auch relativ schnell wieder. Er hatte sich ein bisschen unbeholfen auf dem politischen Parkett bewegt, seine Pläne kamen irgendwie nicht ganz so gut an wie erhofft – nun ja. Wie das eben so ist.

Ich stelle mir das so vor, dass er sich in seinen Hobbykeller zurückgezogen und stur und ein bisschen phlegmatisch weitergeplant hat. Und jetzt isser wieder da. Und hat wieder einen Haufen Pläne, von denen ich annehme und hoffe, dass sie nie Wirklichkeit werden. “Annehme”, weil ich inzwischen zu lange im Bereich “Steuern” tätig bin, um alles zu glauben, was ich da höre. Und “hoffe”, weil ich davon lebe, dass das deutsche Steuerrecht einigermaßen umständlich und kompliziert ist ;-) Gemein, gell?

Eine sehr übersichtliche Zusammenfassung von Kirchhof-reloaded finden Sie hier bei Spiegel-online (Link öffnet ein neues Fenster). Da kann ich mir die Arbeit des Selber-Zusammenschreibens sparen, SPON bekommt noch ein paar Klicks mehr und ich arbeite an den nächsten Steuertipps. So haben alle was davon ;-)

PS: Ich hatte meine Überschrift übrigens schon im Kopf, bevor ich den Artikel im SPON gelesen hatte. Ähnlichkeiten sind also rein zufällig ;-)

Selbstständig, Hartz IV und die Kirche im Dorf

Was passiert, wenn Sie jemandem erzählen, Sie seien selbstständig? Wahrscheinlich ernten Sie entweder Neid oder Mitleid. Von “Ja, ich würde auch gerne den ganzen Sommer tagsüber am Baggersee liegen” bis “Oh je, dann weiß man ja nie, was am Ende des Monats auf dem Konto ist” haben Sie vermutlich alles schon einmal gehört. Neu hinzukommen könnte jetzt: “Ach, und Hartz IV nimmste wohl auch noch mit?!”

Eine hässliche Reaktion, die ihren Ursprung in den Medienberichten der letzten Wochen haben dürfte. Denn plötzlich stand überall, dass immer mehr Selbstständige zusätzlich Hartz IV beziehen. Vor den Augen der Missgünstigen tauchten Männer mit protziger Uhr, Sportwagen, Villa und Hartz IV-Gier auf. Aber lassen wir doch einfach mal die Kirche im Dorf und schauen und das Zahlenmaterial der Bundesagentur für Arbeit (BA) genauer an. Die BA stellte fest:

2007 erhielten rund 75.000 Selbstständige Hartz IV-Leistungen, 2010 durchschnittlich 125.000. Im Februar 2011 zählte die BA noch rund 118.000 selbständige Aufstocker, also Selbstständige, die sich zum Teil selbst und zum Teil über Hartz IV finanzieren. Von diesen verfügten etwa 85.000 nur über ein monatliches Einkommen von weniger als 400 Euro, 25.000 verdienten bis zu 800 Euro, der Rest ein bisschen mehr.

Meine persönliche Meinung dazu lautet erstens: Leute, die den Sozialstaat beschummeln, gibt es überall. Sicher auch unter den Selbstständigen. Und zweitens: Hat schon mal jemand an die Finanzkrise gedacht, unter der vor allem kleinere Selbstständige ab 2008 zu leiden hatten? Könnte das nicht den Anstieg erklären? Ist es nicht auch so, dass sich viele Menschen notgedrungen selbstständig machen, und dann – hoffentlich nur anfangs, vielleicht aber auch über einen längeren Zeitraum – nicht von ihrem Unternehmen leben können? Was haben diese Selbstständigen denn für Alternativen? Einen Job als Angestellter bekommen sie nicht, also heißt es: entweder Selbstständigkeit, ggf. mit Aufstocken, oder gleich Arbeitslosigkeit. Dann bekommen sie auch irgendwann Hartz IV und haben es erst gar nicht versucht.

Beim Müll-Runterbringen hilft der Staat nicht…

Für Müllgebühren gibt es keine Steuerermäßigung, entschied das FG Köln. Dem Argument, die Müllentsorgung sei mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbar, folgte es nicht.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das in seiner Steuererklärung für die im Jahr 2008 gezahlten städtischen Müllgebühren eine Steuerermäßigung im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht hatte. Das Finanzamt hatte die Kosten nicht anerkannt.

In dieser Auffassung wurde das Finanzamt jetzt vom FG Köln bestätigt. Die Richter erklärten, dass die eigentliche Leistung der Müllabfuhr in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls liege und diese Entsorgungsleistung nicht im Haushalt erbracht werde. Auch eine teilweise Begünstigung der Müllgebühren, soweit sie auf das räumlich dem Haushalt zuzurechnende Abholen des Mülls entfallen, lehnten die Richter ab (FG Köln, Urteil vom 26.1.2011, Az. 4 K 1483/10; Revision wurde zugelassen, ein Az. ist bisher nicht bekannt).

Passend dazu ein Liedchen von Onkel Fisch:

Werbung mal anders

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst. (John F. Kennedy)

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dich tun kannst. (steuertipps.de)

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Möchten Sie das gerne behalten? Wir helfen Ihnen dabei! –> steuertipps.de

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Bevor es böse Mails und Kommentare hagelt, sei hier klargestellt, dass das Ganze nicht ganz ernst gemeint ist!

Wieder was gelernt

Jeden Tag landen zig Urteile und Schreiben der Finanzverwaltung auf meinem Schreibtisch, die gelesen und ausgewertet werden wollen. Diese sind mal sehr informativ, mal weniger, mal sehr interessant, mal weniger, manchmal bahnbrechend und ab und zu sogar sehr unterhaltsam.

Gefallen hat mir zum Beispiel ein Urteil des Thüringer Finanzgerichts.

Der Fall: Das Finanzamt hat an einen Steuerpflichtigen, nennen wir ihn S, eine Einspruchsentscheidung inklusive einer ordentlichen Steuernachzahlung per Post geschickt. S hat behauptet, das Schreiben nie bekommen zu haben. Das Finanzamt und S haben sich deshalb darum gestritten, ob S die Post vom Finanzamt tatsächlich erhalten hat oder nicht und wer das beweisen muss.

Normalerweise ist die Post ja zuverlässig, sodass man davon ausgehen kann, dass ein Schreiben vom Finanzamt beim Steuerpflichtigen auch ankommt. Behauptet ein Steuerpflichtiger, dass er ein Schreiben trotzdem nicht bekommen hat, muss laut Gesetz das Finanzamt nachweisen, ob und wann der Steuerpflichtige das Schreiben erhalten hat (§ 122 Abs. 2 AO). Also in unserem Fall eigentlich eine klare Sache, oder?

Ist es nicht! Denn unser S hat sich etwas Besonderes ausgedacht, um unangenehmer Post zu entgehen. Ich zitiere aus den Urteilsgründen:

„Der Senat geht davon aus, dass die hier in Streit stehende Einspruchsentscheidung den Kläger [Anm.: das ist unser S] auf dem Postweg ohne weitere Verzögerung erreicht hat. Er schenkt dem Vortrag des Klägers, er habe vor dem 1. Dezember 2006 keine Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2006 erhalten, keinen Glauben.
[...]
Der Beklagte [Anm.: das ist das Finanzamt] hat eindrucksvoll dargelegt, dass der Kläger ohne ersichtlichen Anlass in einer Vielzahl von Fällen behauptet, Schreiben des Finanzamts nicht erhalten zu haben. Insbesondere fällt auf, dass das Finanzamt am 31. Januar 2006 ein Schreiben gleichfalls an die Ehefrau versandt hatte, die das Schreiben am 7. Februar 2006 beantwortet hat. Der Kläger hingegen will sein Schreiben vom selben Tage nicht erhalten haben. Darüber hinaus hat er nachweislich den Zugang von Schriftstücken verhindert, indem er beispielsweise die Zustellungen „privater Postdienste” abgelehnt und den Mitarbeitern dieser Postdienste den Zutritt zu seinem Grundstück, auf dem sich sein Briefkasten befindet, verweigert hat. Insoweit ergibt sich das Bild, dass der Kläger in nicht nachvollziehbarer Art und Weise Schreiben nicht erhalten haben will und in einigen Fällen den Zugang verhindert hat.
[...]
Nach diesen Grundsätzen kehrt sich die gesetzliche Behauptungs- und Beweislast vorliegend um. Denn die „Empfangspraxis des Klägers” in Zusammenwirken mit seiner teilweisen Weigerung, Post entgegen zu nehmen, verhindert eine geordnete Zustellung von Schriftstücken. Die Unregelmäßigkeiten der gescheiterten Zustellungen lassen sich nur durch das Verhalten des Klägers begründen und sind allein seinem Einflussbereich zuzurechnen. Daher hätte er vorliegend den Beweis führen müssen, die Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2006 nicht erhalten zu haben. Diesen Beweis hat er vorliegend nicht erbracht.“
Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 19.5.2010, Az. I 1013/06

Und was lernen wir daraus? Schlechte oder unangenehme Nachrichten werden nicht dadurch besser, dass man deren Zustellung verhindert oder sie ignoriert. Sie werden dann nur noch schlechter.

Und noch etwas: Die Mitarbeiter der Post und der privaten Zustelldienste hatten ja Glück und wurden nur am Betreten des Grundstücks gehindert. Früher ist man mit Überbringern schlechter Nachrichten anders umgegangen ;-)

Warten Sie auch noch auf Post von der Bank?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2010 rückt näher. Aber zahlreiche Anleger warten immer noch auf die Steuerbescheinigung für das Jahr 2010 von ihrer Bank. Das war letztes Jahr auch schon so, und man sollte meinen, die Banken hätten das inzwischen in den Griff bekommen. War wohl nichts.

Für 2009 wurde die Verzögerung mit der Umstellung auf die neu eingeführte Abgeltungssteuer begründet. Dieses Argument zieht dieses Jahr natürlich nicht mehr.

Was können Sie tun? Machen Sie bei ihrer Bank Druck. Liegt die Bescheinigung bis Ende Mai immer noch nicht vor, sollten Sie entweder beim Finanzamt eine angemessene Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2010 beantragen oder geben Sie die Steuererklärung vorerst ohne die ausgefüllte Anlage KAP ab mit dem Hinweis, dass Sie die Anlage unverzüglich nach Eintreffen der Steuerbescheinigung nachreichen.

(geklaut beim Kollegen unseres Abgeltungsteuer-Portals und nur leicht geändert ;-) )