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Testsignet Bildsteuer Note 1,8

Mit ELSTER-Funktion!


ElStEr
Steuererklärung ohne Formularkram - BILD Steuer 2010 macht's möglich:
1. Fertige Steuererklärung per Internet versenden.
2. Noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege (Steuer- und Spenden- bescheinigungen) ans Finanzamt schicken.
3. Fertig!

BildSteuer. Die Geld-zurück-Software.

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Durchschnitt rund € 1.000 zurück vom Staat. Insgesamt können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Überweisung vom Finanzamt rechnen, so die Erfahrung des Lohnsteuerhilfevereins Bayern.

Geld-zurück-holen kann so einfach sein: mit BildSteuer machen Sie Ihre Steuererklärung ohne Formularkram am PC. Das geht kinderleicht. Und am Ende einfach ausdrucken oder direkt per Knopfdruck an das Finanzamt senden.

 

Für alle Steuerzahler
(Steuerjahr 2009)

Ideal für Angestellte, Arbeiter, Beamte sowie Rentner und Pensionäre, die Ihre Steuererklärung in Bestzeit am PC erledigen wollen.

ab 13,99€

Für Rentner & Pensionäre (Steuerjahre 2005-2009)
Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass über 2 Millionen Rentner Steuern für die Jahre 2005-2009 nachzahlen müssen. Diese BildSteuer Sonderausgabe enthält die Steuersoftware für fünf Jahre (2005, 2006, 2007, 2008 und 2009) auf zwei CD-ROMs.

ab 19,99€

Für Rentner & Pensionäre (Steuerjahre 2005-2008)
Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass über 2 Millionen Rentner Steuern für die Jahre 2005-2008 nachzahlen müssen. Diese BildSteuer Sonderausgabe enthält die Steuersoftware für vier Jahre (2005, 2006, 2007 und 2008) auf einer CD-ROM.

ab 9,99€

 

Aktuelle Meldungen:

Bundeskabinett hat Gesetzentwurf zur Kernbrennstoffsteuer gebilligt

[05.09.2010] Das Bundeskabinett hat dem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes zugestimmend.  Mehr ...

Rentenversicherung: Ehemalige Lehramtsreferendarin hat Anspruch auf Nachversicherung

[04.09.2010] Eine ehemalige Lehramtsreferendarin ist für die Referendarzeit, die sie als Beamtin auf Widerruf abgeleistet hat, in der gesetzlichen Rentenversicherung durch ihren damaligen Arbeitgeber nachzuversichern (das Land NRW).  Mehr ...

Kindergeld: Anspruch besteht auch bei nicht klassischem Ausbildungsberuf

[03.09.2010] Die Berufsausbildung liegt nicht nur bei Absolvierung einer Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vor. Für die Gewährung von Kindergeld kann als notwendige Berufsausbildung auch eine Beschäftigung als "Friseurassistentin" angenommen werden, so das FG Rheinland-Pfalz.  Mehr ...

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