Berufskleidung selbst reinigen und Steuern sparen

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Müssen Sie in Ihrem Beruf spezielle Berufskleidung tragen? Dann können Sie nicht nur die Anschaffung Ihrer Berufskleidung geltend machen. Auch die Reinigungskosten können abgezogen werden, sogar dann, wenn Sie Ihre Kleidung selbst reinigen.

Bäcker, Polizisten, Metzger oder Schornsteinfeger haben etwas gemeinsam: Sie tragen alle typische Berufskleidung, die man in der Freizeit nicht nutzen kann. Aufwendungen für diese Berufskleidung können als Werbungskosten abgezogen werden. Oftmals wird aber vergessen, dass auch die Reinigung der Berufskleidung Kosten verursacht. Kosten, die Sie ebenfalls als Werbungskosten abziehen können.

So hoch sind die Reinigungskosten je Kilogramm Wäsche
   1-Personen-Hauslhalt 2 Personen  3 Personen  4 Personen 

Waschen: Kochwäsche, 90 Grad 

0,77 €/kg 0,50 €/kg 0,43 €/kg 0,37 €/kg
Waschen: Buntwäsche, 60 Grad 0,76 €/kg 0,48 €/kg 0,41 €/kg 0,35 €/kg
Waschen: Pflegeleicht 0,88 €/kg 0,60 €/kg 0,53 €/kg 0,47 €/kg
Trocknen: Ablufttrockner 0,41 €/kg 0,26 €/kg 0,23 €/kg 0,19 €/kg
Trocknen: Kondensationstrockner 0,55 €/kg 0,34 €/kg 0,29 €/kg 0,24 €/kg
Bügeln: Dampfbügeleisen 0,07 €/kg 0,05 €/kg 0,05 €/kg 0,05 €/kg

Was ist typische Berufskleidung?

Als typische Berufskleidung gelten Kleidungsstücke, die ihrer Beschaffenheit nach für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufes notwendig sind. Einfach ausgedrückt: Es handelt sich um Kleidung, die ohne den betreffenden Beruf nicht getragen würde und die außerhalb des Berufs im Alltag üblicherweise nicht getragen wird.

Als Berufskleidung können ausnahmsweise auch Kleidungsstücke beurteilt werden, die eigentlich zur "normalen" bürgerlichen Kleidung gehören. Die Kleidungsstücke müssen aber für den Beruf "typisch" sein, und es muss so gut wie ausgeschlossen sein, dass sie im Alltag privat getragen werden. Nicht erforderlich ist, dass die Kleidung im privaten Bereich überhaupt nicht getragen werden kann.

"Normale" bürgerliche Kleidung wird nicht dadurch zu Berufskleidung, dass sie ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird. Auch dann nicht, wenn die beruflich getragene Kleidung am Arbeitsplatz aufbewahrt wird, Sie sich also bei Arbeitsbeginn und -ende umziehen.

Sportkleidung bei Sportlehrern

Sportkleidung ist absetzbar! Dabei können Sie sich auf eine ganze Reihe von positiven Urteilen der Finanzgerichte und sogar auf eindeutige Erlasse der Finanzverwaltung stützen:

  • "Aufwendungen von Sportlehrern für Sportkleidung können in vollem Umfang Werbungskosten sein, wenn die private Nutzung der Sportsachen von ganz untergeordneter Bedeutung ist" (BFH-Urteil vom 23.2.1990, VI R 149/87, BFH/NV 1990 S. 765); dieses Urteil wurde übrigens von einem "Steuertipps"-Leser erwirkt.
  • Das FG Münster stellt unmissverständlich fest, dass "Sportkleidung gerade keine normale bürgerliche Kleidung darstellt" (FG Münster, Urteil vom 12.11.1996, Az. 8 K 2250/94 E).
  • Und sogar die OFD Berlin sagt eindeutig: "Bei einem Sportlehrer, der seine Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Schule ausübt, gehören die Aufwendungen für die Sportkleidung unstreitig zu den Werbungskosten" (Verfügung der OFD Berlin vom 13.2.1996).

 

Steuertipp
In der Steuer-Spar-Erklärung können Sie jetzt mit wenigen Eingaben die Reinigung Ihrer Berufskleidung geltend machen. Gehen Sie in den Bereich "Werbungskosten / Berufskleidung" und wählen Sie aus, wie oft Sie Ihre Berufskleidung gewaschen, getrocknet und gebügelt haben. Mehr müssen Sie nicht machen. Den Rest erledigt die Steuer-Spar-Erklärung für Sie.
Die Berechnung der Reinigungskosten ist natürlich nicht in den amtlichen Formularen abgebildet. Aus diesem Grund erzeugt die Steuer-Spar-Erklärung eine erläuternde Anlage, mit der Ihr Finanzamt die Ermittlung der Aufwendungen leicht nachvollziehen kann. Reichen Sie diese Anlage in Papierform bei Ihrem Finanzamt ein. So bleibt keine Frage offen.

URL:
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/berufskleidung-selbst-reinigen-und-steuern-sparen