Durchschnittliche Preise für Kraftstoff

Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw bei beruflicher Auswärtstätigkeit können Sie geltend machen mit

  • der Reisekostenpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer oder stattdessen

  • mit dem tatsächlichen Kilometer-Kostensatz Ihres Fahrzeugs

Den Kilometer-Kostensatz für Ihren Pkw erhalten Sie, indem Sie für einen Zeitraum von 12 Monaten die Gesamtkosten des Fahrzeugs ermitteln. Diesen Betrag dividieren Sie dann durch die in den 12 Monaten gefahrenen Kilometer.

Zu den Gesamtkosten zählen auch die Benzinkosten. Fehlen Ihnen hierzu Belege, ist das kein Problem. Sie dürfen Ihre Benzinkosten schätzen.

In unserer Übersicht finden Sie den vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Kraftstoffpreis pro Monate und pro Jahr.

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