Führt die Arbeitsecke in Wohn- oder Schlafzimmer zu Werbungskosten?

 - 

Nicht jeder hat Platz für ein Arbeitszimmer – oft steht der Schreibtisch im Schlafzimmer oder in der Wohnzimmerecke. Dürfen auch in solchen Fällen Werbungskosten geltend gemacht werden? Die Gerichte urteilen unterschiedlich.

Das FG Köln beantwortete die Frage 2011 mit ja, das FG Sachsen sagt jetzt nein – wie zuvor auch schon das FG Baden-Württemberg.

Wenn Sie einen Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus gemischt nutzen, dann sollten Sie auf jeden Fall Werbungskosten (bzw. als Unternehmer Betriebsausgaben) dafür geltend machen. Teilen Sie die Kosten des gemischt genutzten Raumes auf, am besten tun Sie das durch eine für Außenstehende nachvollziehbare Aufteilungsrechnung mit einem plausiblen Aufteilungsmaßstab. Mit etwas Glück stimmt das Finanzamt zu.

Der Fall aus Sachsen

Ein Gymnasiallehrer, der an verschiedenen Schulen als Fachberater eingesetzt wurde, hatte natürlich nicht in jeder dieser Schulen einen eigenen Arbeitsplatz. Also erledigte er viele berufliche Tätigkeiten zuhause in einem Raum, den er auch privat nutzte und in dem auch private Einrichtungsgegenstände standen. Das FG Sachsen erkannte keine Werbungskosten an (Sächsisches FG vom 11.1.2012, 2 K 1854/11 ).

Die Argumente aus Baden-Württemberg

Das FG Baden-Württemberg ist ebenfalls der Meinung, dass eine Kostenaufteilung nicht zulässig ist und der Betriebsausgabenabzug insgesamt ausscheidet (FG Baden-Württemberg vom 2.2.2011, 7 K 2005/08 ).

Voraussetzung für eine Aufteilung der angefallenen Ausgaben ist nämlich die sachgerechte Trennung der Kosten. Und genau das ist nach Ansicht des FG Baden-Württemberg bei gemischt genutzten Räumen nicht möglich. Es an fehlt an klaren und eindeutigen Merkmalen, die eine aus objektiver Sicht plausible Kostentrennung ermöglichen.

Die Frage, ob geeignete Aufteilungskriterien vorhanden sind, lässt sich natürlich immer nur subjektiv beantworten. Das FG Baden-Württemberg hat das im oben genannten Fall aus seiner Sicht getan - und leider das Fehlen solcher Kriterien festgestellt.

Daraus folgt allerdings noch nicht, dass es tatsächlich keine schlüssigen und nachvollziehbaren Kriterien gibt. Als Aufteilungsmaßstab kommt zum einen die betriebliche genutzte Raumfläche, zum anderen aber auch der auf die betriebliche Nutzung entfallende Zeitanteil in Betracht. Wird der räumliche oder zeitliche Umfang der betrieblichen Nutzung plausibel dargelegt, ist eine Aufteilung der Kosten auf den betrieblichen und privaten Bereich keineswegs ausgeschlossen.

Das Steuerzahler-freundliche Kölner Urteil

Das FG Köln entschied dagegen im Sinne des Steuerzahlers: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen beziehungsweise betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden.

In dem Verfahren beantragte ein Unternehmer den Abzug von 50 % der Kosten für einen jeweils hälftig als Wohnzimmer und zur Erledigung seiner Büroarbeiten genutzten Raum. Das FG war zwar grundsätzlich derselben Meinung wie der Unternehmer, beschränkte allerdings die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben auf 1.250,00 €, da das Wohn-/Arbeitszimmer im Urteilsfall nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellte (FG Köln vom 19.5.2011, 10 K 4126/09 ).

Weitere News zum Thema
  • [] Seit 1.5.2023 gibt es das Deutschlandticket – auch D-Ticket oder 49-Euro-Ticket genannt – im monatlich kündbaren Abonnement. Mit dem D-Ticket können Sie bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Was müssen Sie steuerlich beachten mehr

  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich näher damit beschäftigt, wann bei einem Leiharbeitnehmer der berufliche Einsatzort eine erste Tätigkeitsstätte ist, und dabei auch Grundsätzliches klargestellt. mehr

  • [] Umzugskosten können beruflich veranlasst und steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Das ist inzwischen ständige Rechtsprechung. Neu ist, dass die Erleichterung der mehr

Weitere News zum Thema