Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre beruflichen Aufgaben ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten dafür sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.
Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat als sein häusliches Arbeitszimmer, kann die Kosten dafür als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250,00 € jährlich. Hiervon profitieren in erster Linie Lehrer und Außendienstmitarbeiter, denen meist kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Büro noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.
In unserem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte Räume wissen müssen, beispielsweise
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wie Sie Ihr Arbeitszimmer als außerhäuslichen Raum gestalten und so die Kosten unbegrenzt absetzen können,
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welche Arbeitszimmerkosten Sie während der Elternzeit oder bei Aus- und Fortbildung geltend machen können,
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welche Kosten neben Abschreibungen, Miete und Reinigungskosten noch abzugsfähig sind,
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wie und ab wann Sie das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)