Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Das gilt auch für Fahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Für diese Pendlerpauschale spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie Sie an den Arbeitsplatz kommen und ob Ihnen Kosten entstehen. Auch bei Fahrgemeinschaften kann jeder (Mit-)Fahrer selbst für seinen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte die Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt auch für Ehepartner, die beide gemeinsam zur Arbeit fahren, selbst wenn sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.
Behinderte Menschen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können statt der Entfernungspauschale höhere tatsächliche Fahrtkosten ansetzen. Nutzen Sie den eigenen Pkw, sollten Sie prüfen, ob der angefahrene Arbeitsplatz eine regelmäßige Arbeitsstätte ist. Falls nicht, können Sie die höhere Reisekostenpauschale und Verpflegungskosten absetzen.
Steuerlich begünstigt sind Leistungen und Zuschüsse vom Arbeitgeber für den Weg zur Arbeit, etwa in Form von pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüssen oder sog. Job-Tickets.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 So hoch sind die absetzbaren Werbungskosten
-
1.2
Sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel
- 1.2.1 Sie fahren mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit
- 1.2.2 Sie nutzen nur zeitweise öffentliche Verkehrsmittel
- 1.3 Sind weitere Kosten abziehbar?
- 2.1 Fahrgemeinschaften
- 2.2 Entfernungspauschale für Fahrten bei doppelter Haushaltsführung
- 2.3 Keine Entfernungspauschale für Flugstrecken
- 2.4 Keine Entfernungspauschale für Fahrten mit dem Firmenbus
- 2.5 Keine Entfernungspauschale bei Auswärtstätigkeit
- 3.1 Wer kann die höheren Fahrtkosten ansetzen?
- 3.2 Die absetzbaren Fahrtkosten
- 8.1 Innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses
- 8.2 Mehrere Arbeitsstätten bei verschiedenen Arbeitgebern
- 8.3 Arbeitsstellen innerhalb einer großräumigen Arbeitsstätte
- 8.4 Das häusliche Arbeitszimmer als Arbeitsstätte