Abfindungs-Rechner
Abfindungen wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind in zweierlei Hinsicht steuerlich besser gestellt. Sie sind nämlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei nach § 3 Nr. 9 EStG und mit dem übersteigenden Betrag steuerbegünstigt nach § 34 EStG. Der Freibetrag wurde ab dem 1.1.2006 abgeschafft. Er wird letztmalig gewährt, wenn der Auflösungsvertrag vor dem 1.1.2006 unterzeichnet worden ist und die Zahlung bis 31.12.2007 geleistet wird.
Wie viel Steuern Sie für Ihre Abfindung zahlen müssen, können Sie sich mit diesem Rechner selbst ermitteln.
Der Rechner nennt explizit nur Abfindungen. Sie können ihn aber auch z.B. für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit, Gewinn aus Betriebsveräußerung oder Einkünften aus Aktienoptionen nutzen, denn die Berechnung ist identisch. Im Feld "Zu versteuerndes Einkommen mit Abfindung" geben Sie dann z.B. das zu versteuernde Einkommen mit Vergütung für mehrjährige Tätigkeit an.