Spenden: Gutes tun und dabei Steuern sparen
Helfen Sie anderen mit einer Spende, können Sie das Finanzamt daran beteiligen. Absetzbar sind Geldspenden sowie Sachspenden, unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwandsspenden und sogar Ihre Arbeitsleistung bei einem Verein.
Aber nicht jede Spende wird steuerlich anerkannt. In unserem Beitrag lesen Sie, worauf es ankommt.
So erfahren Sie beispielsweise,
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bei welchen Vereinen auch Mitgliedsbeiträge absetzbar sind;
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bis zu welcher Höhe Ihre Spenden steuerlich abzugsfähig sind;
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wie der Spenden-Vortrag funktioniert;
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welche Organisationen vom Finanzamt als Spendenempfänger akzeptiert werden;
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wann Sie als Nachweis eine nach amtlichem Mustervordruck erstellte Zuwendungsbestätigung brauchen und wann der vereinfachte Spendennachweis ausreicht;
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wie Sie mit sog. Kollektenbons den Opfergroschen in den Klingelbeutel und Opferstock der Kirche steuerlich geltend machen;
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welche Besonderheiten für Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien und freie Wählervereinigungen gelten;
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warum bei hohen Spendenbeträgen Spenden an Stiftungen begünstigt sind;
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an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Zweifel an der Seriosität einer Organisation haben.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
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1.1
Was alles zählt als Zuwendung?
- 1.1.1 Spenden und Mitgliedsbeiträge
- 1.1.2 Mögliche Spendenarten
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1.2
Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung geleistet werden
- 1.2.1 Nur freiwillige Spenden werden belohnt
- 1.2.2 Es darf keine Gegenleistung gegenüberstehen
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1.3
Sachspenden
- 1.3.1 Der Gegenstand muss für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden
- 1.3.2 Das Problem ist häufig der Wert der Spende
- 1.3.3 Sachspenden müssen detailliert nachgewiesen werden
- 1.4 Aufwandsspenden
- 1.5 Wann Arbeitsleistung ausnahmsweise absetzbar ist
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2.1
Gemeinnützige Zwecke
- 2.1.1 Was alles zu den gemeinnützigen Zwecken zählt
- 2.1.2 Mitgliedsbeiträge sind nicht immer absetzbar
- 2.1.3 Förderung von Wissenschaft und Forschung
- 2.2 Mildtätige Zwecke
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2.3
Kirchliche Zwecke
- 2.3.1 Kirchliche Zwecke
- 2.3.2 Religiöse Zwecke
- 3.1 Gemeinnützige Körperschaften (Vereine etc.)
- 3.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentliche Dienststellen
- 3.3 Organisationen und Zwecke im Ausland
- 4.1 Der Spenden-Höchstbetrag
- 4.2 Der Spenden-Vortrag
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5.1
Die Zuwendungsbestätigung
- 5.1.1 Die amtlichen Muster-Vordrucke
- 5.1.2 Elektronische Übermittlung ans Finanzamt
- 5.1.3 Spendenabzug ohne Zuwendungsbestätigung?
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5.2
Vereinfachter Spendennachweis
- 5.2.1 Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen
- 5.2.2 Spenden bis 200,00 € an gemeinnützige Organisationen
- 5.2.3 Spenden bis 200,00 € an eine staatliche Behörde
- 5.2.4 Spenden bis 200,00 € an eine politische Partei
- 5.2.5 Gibt es einen Pauschbetrag für Spenden?
- 5.3 Vertrauensschutz für gutgläubige Spender
- 5.4 Das amtliche Muster für eine Zuwendungsbestätigung
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6.1
Spenden an Stiftungen
- 6.1.1 Hoher Spendenabzug ist möglich
- 6.1.2 Welche Stiftungen sind begünstigt?
- 6.1.3 Spenden in den Vermögensstock sind begünstigt
- 6.1.4 Stiftungsspenden können Sie steueroptimal verteilen
- 6.2 Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien
- 6.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen