Zinsloses Darlehen bedeutet Schenkung der Zinsen

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Gewährt jemand ein zinsloses Darlehen, ohne dafür eine anderweitige angemessene Gegenleistung zu erhalten, kann das Schenkungsteuer auslösen. Denn jede Bereicherung, die jemand ohne Gegenleistung erhält, unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer.

Bei einem zinslosen Darlehen hat der Darlehensnehmer einen Vermögensvorteil in Höhe der ersparten Zinsen im Vergleich zu einer marktüblichen Darlehensaufnahme bei einer Bank. Geklagt hatte eine Steuerpflichtige, die von ihrem Lebensgefährten ein Darlehen erhalten hatte, mit dem sie eine Bankfinanzierung ablösen konnte. Den vereinbarten Darlehenszins von 4 % hatte sie während der Laufzeit nicht gezahlt, ohne dass der Lebenspartner das beanstandet hätte.

Das Finanzamt hat von dem Darlehen erfahren und auf den Barwert der ersparten Zinszahlungen Schenkungsteuer festgesetzt. Entsprechend den Regelungen im Bewertungsgesetz legte die Finanzverwaltung dabei einen Zinssatz von 5,5 % jährlich zugrunde.

Die Klägerin vertrat die Ansicht, die Darlehensgewährung ohne Zins sei keine freigebige Zuwendung im Sinne des Schenkungsteuergesetzes. Zudem müsse als Vergleichszinssatz der nur halb so hohe Zinssatz für Kapitalanlagen genutzt werden, auf den der Darlehensgeber bei der Kreditvergabe verzichtet hat.

Der BFH schloss sich dieser Ansicht nicht an. Nach Meinung der Finanzrichter ist ein zinsloses Darlehen ohne eine anderweitige verpflichtende oder vertragliche Gegenleistung eine freigebige Zuwendung, also eine Schenkung, in Höhe der nicht verlangten Darlehenszinsen. Ob zivilrechtlich eine Schenkung vorliegt, spielt keine Rolle.

Schenkungsteuer wird danach auf den Barwert der nicht zu leistenden Zinszahlungen fällig. Dabei wird grundsätzlich ein Zinssatz von 5,5 % angesetzt. Betroffene Steuerzahler können jedoch auch einen niedrigeren Satz zugrunde legen, wenn sie nachweisen, dass bei gleicher Darlehenssumme und Laufzeit und ohne Sicherheiten der marktübliche Zins unter 5,5 % liegt (BFH-Urteil vom 27.11.2013, II R 25/12 ). Welcher Zinssatz durch eine Kapitalanlage erzielt werden kann, spielt dagegen keine Rolle.

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