Muster-Einspruch gegen rückwirkende Steuerpflicht von Stückzinsen
Bei Anleiheverkäufen erhaltene Stückzinsen zählen ab 2009 zum steuerpflichtigen Verkaufserlös. Wurden die verkauften Wertpapiere jedoch vor 2009 erworben und war bei Verkauf nach 2008 die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen, haben die Banken vom Verkaufsgewinn und damit auch von den zugeflossenen Stückzinsen keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde die rückwirkende Steuerpflicht der Stückzinsen auch für steuerfrei veräußerte Wertpapiere gesetzlich geregelt. Betroffene Wertpapierverkäufer müssen daher ihre ab 2009 steuerfrei kassierten Stückzinsen dem Finanzamt noch melden und nachversteuern. Allerdings sollte dann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden, da gegen die rückwirkende Besteuerung ein Verfahren beim FG Münster anhängig ist.