Schenkungsvereinbarung mit Erbanrechnung

Damit das Finanzamt eine Schenkung von Kapitalvermögen ohne Schwierigkeiten steuerlich anerkennt, ist eine kurze schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Das gilt besonders dann, wenn Sie Ihrem Kind einen größeren Betrag zukommen lassen und das Finanzamt deshalb nachfragen könnte. Soll nur eines von mehreren Kindern eine Zuwendung erhalten, können Sie in der Schenkungsvereinbarung zugleich festlegen, dass die Schenkung auf einen späteren Erbteil angerechnet werden soll. Hier finden Sie ein Muster für eine Schenkungsvereinbarung mit Erbanrechnung.

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