Vorsorgepauschale (2009)
Die Vorsorgepauschale wird Angestellten, Beamten, Beamtenpensionären und Betriebsrentnern gewährt. Sie ist eine Vereinfachungsregelung zur pauschalen Abgeltung von Vorsorgeaufwendungen (z.B. Versicherungsbeiträge). Die Höhe der Vorsorgepauschale ist abhängig von Ihrem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn.