So beantragen Sie Ihre Rente richtig

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Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf den Rentenantrag: mit einer To-do-Liste, einem Zeitplan und konkreten Handlungsschritten.

Lassen Sie uns gleich mit einer guten Nachricht anfangen: Den Rentenantrag müssen Sie nicht selbst ausfüllen!

Wer will, kann sich vorab einen Rentenantrag ausdrucken oder von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken lassen. Doch nötig ist das nicht. Und erst recht muss sich niemand zu Hause hinsetzen und das ellenlange Formular per Hand ausfüllen. Das erledigen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung am Computer während des Beratungstermins. Die meisten erforderlichen Informationen sind ohnehin bereits bei der Versicherung gespeichert.

Wichtig ist allerdings, dass man zur Beratung in jedem Fall folgende Unterlagen mitbringt:

  • den letzten vorliegenden Versicherungsverlauf,

  • Personalausweis oder Reisepass,

  • die Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung,

  • Privatversicherte eine Beitragsbescheinigung der privaten Kasse,

  • die Steueridentifikationsnummer und

  • die Informationen über die Bankverbindung.

Vier Monate vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. dem Alter des Eintritts in ein vorzeitiges Altersruhegeld

Machen Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung aus! Gehen Sie im Internet auf www.deutsche-rentenversicherung.de. In der rechten Spalte können Sie unter Ihr kurzer Draht zu uns Ihren Wohnort und Ihre Postleitzahl eingeben und bekommen dann Bertaungsstellen in Ihrer Nähe angezeigt. Bei den meisten Beratungsstellen können Sie Termine online vereinbaren. Dafür müssen Sie bei der von Ihnen gewünschten Stelle auf Online-Terminvereinbarung klicken.

Wichtig: Der Termin sollte drei Monate vor Rentenbeginn stattfinden. Doch Achtung: Den Termin sollten Sie sicherheitshalber mindestens noch zwei Monate vorher vereinbaren. Denn mitunter gibt es erhebliche Wartelisten.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf

Prüfen Sie den Ihnen vorliegenden Versicherungsverlauf der Rentenversicherung, besorgen Sie ggf. fehlende Unterlagen zur Füllung von Lücken im Versicherungsverlauf.

Besorgen Sie alle Versicherungsbescheinigungen

Gesetzliche Krankenversicherungen, bei denen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens versichert waren (egal ob pflicht-, freiwillig oder familienversichert), sollten Sie anschreiben bzw. anrufen und Versicherungsbescheinigungen anfordern. Zumeist geht es dabei heute um die Versicherungszeiten etwa ab 1990.

Privatversicherte

Fordern Sie bei Ihrer privaten Versicherung eine Beitragsbescheinigung an. Denn die Rentenversicherung beteiligt sich auch an der privaten Krankenversicherung, und zwar mit dem Betrag, den sie bei einem gesetzlich Versicherten zuschießen würde.

Drei Monate vor Rentenbeginn

Rentenantrag bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.

Arbeitnehmer

Bescheinigung des Arbeitgebers über den Verdienst der letzten zwölf Monate beibringen.

Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld

Lassen Sie sich Ihren Leistungsbezug und die Rentenversicherungsbeiträge vom jeweiligen Amt bescheinigen.

Bei Erhalt des Rentenbescheids

Rentenbescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.

Beim ersten Zahlungseingang

Überweisungsbetrag prüfen, erste Überweisung geht jeweils am Ende des Monats ein.

Drei Monate nach dem Rentenanspruch

Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrem Rentenantrag warten – und bekommen dennoch rückwirkend Ihre Altersrente. Wenn Sie länger warten, gibt es erst ab dem Antragsmonat Altersrente.

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