Rückwirkender Anspruch auf Betriebsrente
Bis eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können – vor allem wenn die Bewilligung erst im Widerspruchsverfahren erfolgt – Jahre vergehen. Nach der schließlichen Bewilligung wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente rückwirkend gezahlt. Doch was ist mit der Betriebsrente, auf die ggf. auch Anspruch besteht?

Rückwirkender Anspruch auf Betriebsrente

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Bis eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können – vor allem wenn die Bewilligung erst im Widerspruchsverfahren erfolgt – Jahre vergehen. Nach der schließlichen Bewilligung wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente rückwirkend gezahlt. Doch was ist mit der Betriebsrente, auf die ggf. auch Anspruch besteht?

Darüber wurde vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf gestritten. Gibt es diese dann auch rückwirkend? Genau über diese Frage hatte das Gericht zu entscheiden. Man mag zur gesetzlichen Rente stehen, wie man will, aber die Regeln, nach denen Renten bewilligt werden oder nicht, sind ziemlich klar.

Ganz anders bei Betriebsrenten. Hier bieten die Versorgungsregeln bzw. Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versorgungsträger immer wieder Überraschungen. So in dem Fall, über den das LAG Düsseldorf nun entschieden hat.

Es ging um einen 1957 geborenen Mann, der in 32-jähriger Arbeit für seinen Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsnachfolger unstreitig einen Betriebsrentenanspruch erworben hatte. Zu den Betriebsrentenansprüchen gehörte in diesem Fall – was keineswegs vorgeschrieben ist – ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Zahlung der Rente wurde dabei – genau wie bei der gesetzlichen Rente – an das Stellen eines Antrags auf Betriebsrente gekoppelt. Letzteres galt auch für die Erwerbsminderungsrente.

Auch hier galt der Grundsatz "ohne Antrag keine Rente". Das hielt das LAG – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – für unmittelbar nachvollziehbar und rechtens. Anstoß nahm das Gericht allerdings an der Formulierung, dass der Antrag "unter Vorlage der vom Vorstand verlangten Nachweise" zu erfolgen hat.

Für die Erwerbsminderungsrente bedeutete das, dass bei der Stellung des Rentenantrags ein Nachweis über das Vorliegen der Erwerbsminderung vorgelegt werden muss. Diese Nachweisforderung gestaltete sich im fraglichen Fall als höchst schwierig, denn der Betroffene erstritt erst im Widerspruchsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung die Anerkennung als erwerbsgemindert.

Die Bewilligung der Rente erfolgte erst im November 2015 – mehr als zweieinhalb Jahre nach der Antragstellung und rückwirkend zum Februar 2013. Genau für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung der gesetzlichen Rente war nun die Betriebsrentenzahlung strittig. Der Versorgungsträger hatte die Zahlung von Betriebsrente unter Verweis auf das fehlende Antragserfordernis abgelehnt.

Das LAG befand dagegen, dass die Kopplung der Antragstellung mit dem Verlangen des Nachweises der Erwerbsminderung den Betroffenen unangemessen benachteilige. Original-Ton Gericht: "Der Beginn der Bezugsberechtigung wird damit davon abhängig gemacht, wie zügig und sorgfältig ein Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung beziehungsweise ein Amts- oder Werksarzt im konkreten Fall arbeitet".

Diesem Nachteil stünden jedoch keine schützenswerten Interessen der Pensionskasse entgegen. Das Urteil brachte dem Betroffenen eine Rentennachzahlung in Höhe von 22.000,– €. Dass die Zahlung der Betriebsrente generell von der Stellung des Antrags abhängt, dürfte längst nicht jedem Anspruchsberechtigten klar sein.

Noch wichtiger wird ein Hinweis hierauf, weil vielen Arbeitnehmern, die in ihrem Arbeitsleben bei verschiedenen Arbeitgebern tätig waren, auch mehrere Betriebsrenten zustehen. Diese sollte man alle im Blick haben.

Hier sollte man sich rechtzeitig erkundigen, ab welchem Alter diese Renten gezahlt werden, ob dafür ein Antrag zu stellen ist und welche Unterlagen dafür vorzulegen sind. Wer beabsichtigt, zunächst eine (gesetzliche) Teilrente zu beantragen, sollte in jedem Fall abklären, ob dies Folgen für die Betriebsrente hat. 

(MS)

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