Öffnungsklausel: Wer darf auf die niedrigere Besteuerung seiner Rente hoffen?

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Ab dem Jahr 2005 werden alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher besteuert - Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und auch Hinterbliebenenrenten. Eine Ausnahme gibt es nur durch die »Öffnungsklausel« (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 EStG).

Wer kann von der Öffnungsklausel Gebrauch machen?

Voraussetzung ist, dass Sie vor dem Jahr 2005 in mindestens zehn Jahren Beiträge über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Dann wird nur der Teil der Rente höher besteuert, der auf den Beitragszahlungen unterhalb des Höchstbeitrages beruht. Der andere Teil der Rente wird dagegen mit dem wesentlich günstigeren Ertragsanteil besteuert.

Höchstbeitrag ist die Summe des Arbeitgeberanteils und des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Aufstellung der maßgeblichen Höchstbeiträge für die Jahre 1927 bis 2004 finden Sie in diesem Beitrag.


Es reicht übrigens nicht aus, dass Sie mit Ihrem Gehalt über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze lagen. Sie müssen tatsächlich Beiträge über dem Höchstbeitrag gezahlt haben. Dabei kommt es nicht darauf an, für welche Jahre, sondern dass Sie mindestens in zehn Jahren Beiträge über dem Höchstbetrag gezahlt haben. Die Jahre müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen. Für Angestellte bestand diese Möglichkeit allerdings nur bis zum Jahr 1997 durch die Höherversicherung nach § 234 SGB VI.

Sie erfüllen die Voraussetzungen - was müssen Sie tun?

Betroffen sein können Bestandsrentner und auch künftige Rentner. Kommt für Sie die Öffnungsklausel infrage, müssen Sie einmalig einen formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Dies können Sie mit Abgabe der Steuererklärung für 2005 tun.

Neurentner sollten beachten, dass der Antrag nicht vor Beginn der Rentenzahlungen gestellt werden kann. Beifügen müssen Sie eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers, aus der die in den einzelnen Jahren geleisteten Beiträge ersichtlich sind (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429 Tz. 121-138).

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/oeffnungsklausel-wer-darf-auf-die-niedrigere-besteuerung-seiner-rente-hoffen