Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung 2010
Jeder zahlt Versicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?
In unserem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren alle Einzelheiten zum steuerlichen Abzug Ihrer Versicherungsbeiträge Damit können Sie die Berechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen im Steuerbescheid nachvollziehen und ggf. Fehler des Finanzamts erkennen.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind ab 2010 die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für viele erstmals in voller Höhe absetzbar. Absetzbar bei Ihnen können auch die Beiträge der Kinder sein.
In unserem Beitrag erfahren Sie zum Beispiel auch
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was Altersvorsorgeaufwendungen und was sonstige Vorsorgeaufwendungen sind,
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wie die Günstigerprüfung funktioniert;
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wie die alte und die neue Berechnungsmethode funktioniert;
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für wen eine private Rürup-Rente bzw. Basis-Rente steuerlich interessant ist.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
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1.1
Zwei Berechnungsmethoden mit Günstigerprüfung
- 1.1.1 Die für Sie günstigere Berechnungsmethode wird angewandt
- 1.1.2 Nur tatsächlich geleistete Beiträge werden berücksichtigt
- 1.1.3 Beiträge für eine Riester-Rente werden extra berücksichtigt
- 1.1.4 Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge
- 1.2 Die Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausfüllen
- 1.3 Grundsätzliches zum Abzug von Versicherungsbeiträgen
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1.4
Begrenzter Abzug verfassungsgemäß?
- 1.4.1 Jahre bis 2004
- 1.4.2 Jahre ab 2005
- 2.1 Grundsätzliches zur Berechnung
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2.2
Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen
- 2.2.1 Die Übergangsregelung: Beiträge sind zunächst nur anteilig absetzbar
- 2.2.2 Der Höchstbetrag mit vielen Einschränkungen
- 2.2.3 Sie zahlen keine Beiträge in eine Rürup-Rente
- 2.2.4 Sie zahlen Beiträge in eine Rürup-Rente
- 2.2.5 Rentenversicherungsbeiträge bei einem 400-Euro-Job
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2.3
Berechnung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen
- 2.3.1 Begünstigt absetzbar: Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung
- 2.3.2 Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
- 3.1 Für wen gilt weiterhin die alte Berechnungsmethode?
- 3.2 Der Vorsorgehöchstbetrag
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3.3
Vorwegabzug
- 3.3.1 So hoch ist der Vorwegabzug
- 3.3.2 Bei Arbeitnehmern wird der Vorwegabzug pauschal gekürzt!
- 3.3.3 Wie wird die Kürzung berechnet?
- 3.3.4 Vorwegabzug im (Vor-)Ruhestand
- 3.3.5 Vorwegabzug bei Verheirateten
- 3.3.6 Bei wem wird der Vorwegabzug nicht gekürzt?
- 3.4 Grundhöchstbetrag
- 3.5 Hälftiger Höchstbetrag
- 3.6 Pflegeabzugsbetrag
- 3.7 Erhöhungsbetrag bei Rürup-Rente
- 4.1 Was sind Altersvorsorgeaufwendungen?
- 4.2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
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4.3
Beiträge zu einer privaten Rürup-Rente
- 4.3.1 Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
- 4.3.2 Was ist eine Rürup-Rente?
- 4.3.3 Ab 2010 muss der Vertrag zertifiziert sein
- 4.3.4 Wie hoch sind die Rürup-Beiträge absetzbar?
- 4.3.5 Wie wird die Rürup-Rente später versteuert?
- 4.3.6 Für wen rechnet sich eine Rürup-Rente?
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5.1
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- 5.1.1 Begünstigte Beiträge zur Basisabsicherung
- 5.1.2 Sie sind gesetzlich krankenversichert
- 5.1.3 Sie sind privat krankenversichert
- 5.1.4 Datenübermittlung an das Finanzamt ist Voraussetzung
- 5.1.5 Welche Beiträge akzeptiert das Finanzamt?
- 5.1.6 Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen als Steuersparmodell
- 5.2 Beiträge zu Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- 5.3 Beiträge zu Unfallversicherungen
- 5.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen
- 5.5 Risikolebensversicherungen
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5.6
Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen
- 5.6.1 Begünstigt sind nur noch Altverträge
- 5.6.2 Wann Lebensversicherungen steuerlich anerkannt werden