Riester-Rente: Staatlich geförderte Altersvorsorge
Die Renten und Pensionen steigen in Zukunft langsamer, das Versorgungsniveau sinkt in den kommenden Jahren. Dadurch entsteht im Alter eine Versorgungslücke. Die Devise lautet also: Sie müssen selbst für das Alter vorsorgen. Als Anreiz zum Sparen erhalten Sie eine staatliche Förderung: die sog. Riester-Rente.
Geld vom Staat gibt es nicht nur für Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Auch mithilfe Ihres Eigenheims können Sie für das Alter vorsorgen. Denn der Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie werden ebenfalls gefördert (Wohn-Riester).
Um Riester-Förderung zu bekommen, müssen wichtige Fragen geklärt werden:
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Bin ich förderberechtigt?
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Wie hoch ist die Förderung und was muss ich tun, um sie zu bekommen?
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Wann gibt es statt der Zulage eine steuerliche Förderung und wie bringe ich die in meiner Steuererklärung unter?
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Was müssen Sie beachten, wenn Ihr angespartes Riester-Kapital ausgezahlt wird?
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Welchen Besonderheiten gelten bei Wohn-Riester?
Der Beitrag unterstützt Sie mit allen wichtigen Informationen und vielen nützlichen Tipps, z.B. beim Ausfüllen der Steuererklärung. Damit Sie Ihre individuelle Vorsorgestrategie optimal planen und umsetzen können.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
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1.1
Geförderte Personengruppen
- 1.1.1 Eigener Zulagenanspruch
- 1.1.2 Der abgeleitete (mittelbare) Zulagenanspruch bei Ehepartnern
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1.2
Förderung in besonderen Fällen
- 1.2.1 Riester-Rente bei voller Erwerbsminderung
- 1.2.2 Berufseinsteiger-Bonus für junge Menschen
- 1.2.3 Riester-Förderung bei Bezug zum Ausland
- 1.3 Wer wird nicht gefördert?
- 2.1 Nur zertifizierte Verträge werden gefördert
- 2.2 Die Grundzulage
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2.3
Die Kinderzulage
- 2.3.1 Wenn die Eltern verheiratet sind
- 2.3.2 Wenn die Eltern nicht verheiratet sind
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2.4
Für volle Zulage ist Mindesteigenbeitrag notwendig
- 2.4.1 Der Mindesteigenbeitrag
- 2.4.2 Absolutes Minimum: Der Sockelbetrag
- 2.4.3 Bei zu geringem Eigenbeitrag: Nur gekürzte Zulage
- 2.4.4 Maximale Förderhöhe
- 2.4.5 Mindesteigenbeitrag bei mehreren Verträgen
- 2.4.6 Einzahlungen, die nicht als Mindesteigenbeitrag zählen
- 2.5 Antrag auf Riester-Zulage
- 3.1 Eigenbeiträge
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3.2
Bei Zulagen: Günstigerprüfung
- 3.2.1 Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
- 3.2.2 Ab welchem Einkommen gibt es den Sonderausgabenabzug?
- 3.2.3 Sonderausgabenabzug bei Ehepartnern
- 3.2.4 Sonderausgabenabzug bei mehreren Verträgen
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3.3
Antrag in der Steuererklärung: Keine Fehler machen
- 3.3.1 Zulage und Sonderausgabenabzug beantragen
- 3.3.2 Ausfüllhilfe zur Anlage AV 2010
- 4.1 Zulässige Kapitalverwendungen
- 4.2 Folgen einer unzulässigen Kapitalverwendung
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4.3
Riester-Kapital bei Auszahlung steuerpflichtig?
- 4.3.1 Steuer auf geförderte Beiträge
- 4.3.2 Steuer auf nicht geförderte Beiträge
- 5.1 Besonderheiten bei Wohn-Riester
- 5.2 Begünstigte Immobilien
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5.3
Darlehensaufnahme und -tilgung während der Ansparphase
- 5.3.1 Voraussetzungen der Förderung
- 5.3.2 Geförderte Vertragsvarianten
- 5.3.3 So funktioniert die Tilgungsförderung
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5.4
Kapitalentnahme für Immobilienanschaffung
- 5.4.1 Entnahme während der Ansparphase
- 5.4.2 Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase
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5.5
Besteuerung der Riester-Rente im Alter (Wohnförderkonto)
- 5.5.1 Jährliche Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr
- 5.5.2 Alternative: Besteuerung auf einen Schlag (Einmalbesteuerung)
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5.6
Bei schädlicher Verwendung: Steuer auf einen Schlag
- 5.6.1 Wann liegt eine schädliche Verwendung vor?
- 5.6.2 Ausnahmen von der Nachversteuerung
- 5.6.3 Nachversteuerung bei Wahl der Einmalbesteuerung
- 5.7 Besteuerung beim Tod des Geförderten