Riester-Rente: Staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Renten und Pensionen steigen in Zukunft langsamer, das Versorgungsniveau sinkt in den kommenden Jahren. Dadurch entsteht im Alter eine Versorgungslücke. Die Devise lautet also: Sie müssen selbst für das Alter vorsorgen. Als Anreiz zum Sparen erhalten Sie eine staatliche Förderung: die sog. Riester-Rente.

Geld vom Staat gibt es nicht nur für Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Auch mithilfe Ihres Eigenheims können Sie für das Alter vorsorgen. Denn der Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie werden ebenfalls gefördert (Wohn-Riester).

Um Riester-Förderung zu bekommen, müssen wichtige Fragen geklärt werden:

  • Bin ich förderberechtigt?

  • Wie hoch ist die Förderung und was muss ich tun, um sie zu bekommen?

  • Wann gibt es statt der Zulage eine steuerliche Förderung und wie bringe ich die in meiner Steuererklärung unter?

  • Was müssen Sie beachten, wenn Ihr angespartes Riester-Kapital ausgezahlt wird?

  • Welchen Besonderheiten gelten bei Wohn-Riester?

Der Beitrag unterstützt Sie mit allen wichtigen Informationen und vielen nützlichen Tipps, z.B. beim Ausfüllen der Steuererklärung. Damit Sie Ihre individuelle Vorsorgestrategie optimal planen und umsetzen können.

Diesen Beitrag haben schon 14 Personen gekauft  |  Datum: 17.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Geförderte Personengruppen
    • 1.1.1 Eigener Zulagenanspruch
    • 1.1.2 Der abgeleitete (mittelbare) Zulagenanspruch bei Ehepartnern
  • 1.2 Förderung in besonderen Fällen
    • 1.2.1 Riester-Rente bei voller Erwerbsminderung
    • 1.2.2 Berufseinsteiger-Bonus für junge Menschen
    • 1.2.3 Riester-Förderung bei Bezug zum Ausland
  • 1.3 Wer wird nicht gefördert?
  • 2.1 Nur zertifizierte Verträge werden gefördert
  • 2.2 Die Grundzulage
  • 2.3 Die Kinderzulage
    • 2.3.1 Wenn die Eltern verheiratet sind
    • 2.3.2 Wenn die Eltern nicht verheiratet sind
  • 2.4 Für volle Zulage ist Mindesteigenbeitrag notwendig
    • 2.4.1 Der Mindesteigenbeitrag
    • 2.4.2 Absolutes Minimum: Der Sockelbetrag
    • 2.4.3 Bei zu geringem Eigenbeitrag: Nur gekürzte Zulage
    • 2.4.4 Maximale Förderhöhe
    • 2.4.5 Mindesteigenbeitrag bei mehreren Verträgen
    • 2.4.6 Einzahlungen, die nicht als Mindesteigenbeitrag zählen
  • 2.5 Antrag auf Riester-Zulage
  • 3.1 Eigenbeiträge
  • 3.2 Bei Zulagen: Günstigerprüfung
    • 3.2.1 Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
    • 3.2.2 Ab welchem Einkommen gibt es den Sonderausgabenabzug?
    • 3.2.3 Sonderausgabenabzug bei Ehepartnern
    • 3.2.4 Sonderausgabenabzug bei mehreren Verträgen
  • 3.3 Antrag in der Steuererklärung: Keine Fehler machen
    • 3.3.1 Zulage und Sonderausgabenabzug beantragen
    • 3.3.2 Ausfüllhilfe zur Anlage AV 2010
  • 4.1 Zulässige Kapitalverwendungen
  • 4.2 Folgen einer unzulässigen Kapitalverwendung
  • 4.3 Riester-Kapital bei Auszahlung steuerpflichtig?
    • 4.3.1 Steuer auf geförderte Beiträge
    • 4.3.2 Steuer auf nicht geförderte Beiträge
  • 5.1 Besonderheiten bei Wohn-Riester
  • 5.2 Begünstigte Immobilien
  • 5.3 Darlehensaufnahme und -tilgung während der Ansparphase
    • 5.3.1 Voraussetzungen der Förderung
    • 5.3.2 Geförderte Vertragsvarianten
    • 5.3.3 So funktioniert die Tilgungsförderung
  • 5.4 Kapitalentnahme für Immobilienanschaffung
    • 5.4.1 Entnahme während der Ansparphase
    • 5.4.2 Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase
  • 5.5 Besteuerung der Riester-Rente im Alter (Wohnförderkonto)
    • 5.5.1 Jährliche Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr
    • 5.5.2 Alternative: Besteuerung auf einen Schlag (Einmalbesteuerung)
  • 5.6 Bei schädlicher Verwendung: Steuer auf einen Schlag
    • 5.6.1 Wann liegt eine schädliche Verwendung vor?
    • 5.6.2 Ausnahmen von der Nachversteuerung
    • 5.6.3 Nachversteuerung bei Wahl der Einmalbesteuerung
  • 5.7 Besteuerung beim Tod des Geförderten
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