Altersvorsorge: Welche Rente bringt am meisten?
Für den Ruhestand lässt sich mit vier geförderten Rentenformen vorsorgen.

Altersvorsorge: Welche Rente bringt am meisten?

 - 

Da man jeden Vorsorge-Euro bloß einmal anlegen kann, lohnt sich ein Rendite-Überblick zu allen Formen der geförderten Altersvorsorge.

Das Rentenniveau sinkt und die Rentenlücke wächst. Je jünger man ist und je mehr man verdient, desto größer fällt die Differenz zwischen dem gewohnten Gehalt und der zu erwartenden Nettorente im Alter aus.

Altersvorsorge tut daher not! Doch welche Form von Vorsorge ist für wen am besten geeignet?

Vier Vorsorgeformen, die gefördert werden, stehen zur Verfügung:

  • eine Betriebsrente, die vom Arbeitgeber bezuschusst wird,

  • eine zulagengeförderte Riester-Rente und

  • eine Privat-Rente oder Rürup-Rente, die beide steuerliche Vorteile bieten.

Zudem gibt es eine fünfte Option, die neben ihrer großen Sicherheit mit überdurchschnittlichen Renditen glänzt: Extrabeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge rentieren sich im staatlichen Umlagesystem, das an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, besser als mit Zinsanlagen, deren Garantieverzinsung ab 2022 auf 0,25 Prozent sinkt.

Gesetzliche Zusatzrente: Extrabeiträge können sich lohnen

Die gesetzliche Rente schlägt angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase die private Rente um Längen, obwohl es im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung gibt. Wegen der Rentengarantie dürfen die aktuellen Rentenwerte West aber nicht gesenkt werden, sodass die gesetzliche Bruttorente konstant bleibt.

Zumindest bis 2023 befindet sich auch der Beitragssatz zu gesetzlichen Rente von insgesamt 18,6 % noch auf einem geringen Niveau. Ab 2025 gehen die Babyboomer aus den 1960er-Jahren in Rente. Dann steigt die Anzahl der Rentner innerhalb von rund zehn Jahren um insgesamt fünf Millionen. Gleichzeitig fehlen ebenso viele Beitragszahler.

Weniger Beitragszahler und gleichzeitig mehr Rentner stellen die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ab 2025 vor große Herausforderungen. Ab 2025 ist mit einer kräftigen Steigerung des Beitragssatzes auf 20 % und mehr zu rechnen.

Das wird begleitet sein von einem ab 2025 sinkenden Rentenniveau, da die Renten geringer steigen als die Löhne und Gehälter. Das gesetzlich festgelegte Rentenniveau sinkt in den kommenden Jahren von derzeit 48 % auf 43 %.

Dennoch lohnt es sich auch weiterhin, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das gilt sowohl für Pflichtbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch für Extrabeiträge.

Zur Zahlung von Extrabeiträgen sind drei Gruppen berechtigt:

  • Nachzahlungsbeträge für unter 45-Jährige für schulische Ausbildungszeiten,

  • Sonderzahlungen zum Ausgleich von künftigen Rentenabschlägen bei vorzeitigem Renteneintritt für mindestens 50-Jährige und

  • freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte wie Selbstständige, Beamte, Berufssoldaten und Frührentner.

Extrabeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rentieren sich im Vergleich zu betrieblichen und privaten Rentenpolicen insbesondere aufgrund der geringeren Vertriebs- und Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung sowie aufgrund der Rentensteigerungen, die sich an der Lohnentwicklung orientieren.

Wie Sie am besten für Ihren Ruhestand vorsorgen, erläutert Ihnen unser neuer Beitrag "Welche Zusatzrente ist für Sie die beste?" in unserem Loseblattwerk "Fakten&Tipps Plus".

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Deutschland – Erbenland: Billionen werden in den nächsten Jahren in Deutschland vererbt. Doch Deutschland ist auch Demenzland. Daher sind Testamente unter Umständen wenig wert. Über einen solchen Fall entschied das Oberlandesgericht Celle. Es ging um mehr

  • [] Haben Sie vor Jahren eine Lebensversicherung (LV) abgeschlossen? Und nun erfahren Sie plötzlich, dass Ihr Versicherer Ihren Lebensversicherungsvertrag weiterverkauft hat? Dann sollten Sie genau aufpassen, was mit Ihrem Vertrag beziehungsweise Ihrer zusätzlichen mehr

  • [] Der Teil des Gehalts, der an die gesetzliche Rentenversicherung und die anderen Sozialversicherungen geht, ist im Falle einer Pfändung geschützt. Nicht klar war das bislang bei der betrieblichen Altersversorgung. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun geklärt mehr

Weitere News zum Thema