Seit dem 1.1.2005 gibt es statt Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Arbeitslosengeld II (ALG II). Und auch jetzt sind bei vielen Betroffenen und ihren Angehörigen noch Fragen offen.
Warum? Weil der Gesetzgeber bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht nur alle Arbeitssuchenden und alle Sozialhilfeempfänger genauer unter die Lupe nimmt, sondern auch deren Angehörige.
Und plötzlich geht der Anspruch auf ALG II nur deshalb verloren, weil ein Familienmitglied zu viel auf der hohen Kante hat.
Beispiel: Für Ihre Altersvorsorge haben Sie eine hohe Lebensversicherung abgeschlossen. Werden Sie arbeitslos, müssen Sie die Police kündigen und vom Rückkaufswert den überwiegenden Teil aufbrauchen, bevor Sie ALG II erhalten. Hätten Sie stattdessen in eine Direktversicherung oder betriebliche Altersversorgung eingezahlt, blieben Ihre Reserven unangetastet.
Wir informieren Sie: Wissen, was zu tun ist!
Wer bekommt ALG II und wie viel wird gezahlt? Wie beantrage ich das ALG II?
Kann ich zur Arbeit gezwungen werden? Was ist zumutbar, was gilt bei 1-Euro-Jobs?
Welche Freibeträge gelten bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen?
Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Anspruch auf ALG II zu wahren?