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Steuertipps Spezial Nr. 20

Berufliche Reisekosten

       
Berufliche Reisekosten

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  • 1. Auflage
  • Stand: Dezember 2008
  • Dateigröße: 541 KB
  • Umfang: 87 Seiten

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Seit 2008 gelten neue Regeln für den Abzug von beruflichen Reisekosten. Reisekosten dürfen Sie ansetzen, wenn es sich um eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" handelt. So heißt der neue Oberbegriff für Dienstreisen, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit. Alle drei Formen der Auswärtstätigkeit werden jetzt steuerlich gleich behandelt.

Voraussetzung für eine steuerlich begünstigte Auswärtstätigkeit: Sie sind außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte tätig. Wann aber ist der Tätigkeitsort eine regelmäßige Arbeitsstätte und wann nicht? Bei vielen Arbeitnehmern ist dies noch nicht eindeutig geklärt. Es lohnt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Handelt es sich nämlich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte, können Sie statt der gekürzten Entfernungspauschale wesentlich höhere Reisekosten steuerlich geltend machen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.

Zu den abzugsfähigen Reisekosten zählen:

  • Fahrtkosten mit der Reisekostenpauschale von € 0,30 je gefahrenem Kilometer oder in Höhe der tatsächlichen Kosten,
  • Pauschbeträge für Verpflegung,
  • Übernachtungskosten und
  • Reisenebenkosten.

Alle Einzelheiten hierzu lesen Sie in unserem Beitrag. Sie werden staunen, was hier alles abzugsfähig ist.

Aus dem Inhalt:

  • Was ist eine berufliche Auswärtstätigkeit?
  • Welche Reisekosten sind abzugsfähig und wie machen Sie diese geltend?
  • Was ist bei der Reiskostenerstattung zu beachten?
  • Wie ermitteln Sie Ihren tatsächlichen Kilometer-Kostensatz?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Auslandsreisen?
  • Was gilt bei Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit?

Achtung: Bezieher der „Steuertipps für Angestellte“ finden diese Informationen bereits in ihrem Loseblattwerk und benötigen die Broschüre deshalb nicht.

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