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Krankheitskosten – Wann der Staat durch steuerliche Entlastung hilft

       
Krankheitskosten – Wann der Staat durch steuerliche Entlastung hilft

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  • Stand: November 2008
  • Dateigröße: 618 KB
  • Umfang: 29 Seiten

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Wer krank ist, möchte die für ihn beste Behandlung erhalten. Leider bleiben Sie als Betroffener oft auf einem Teil der Kosten sitzen — insbesondere, wenn Sie chronisch erkrankt sind. Da hilft es sehr, wenn die Kosten wenigstens als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art zu einer Ersparnis bei der Einkommensteuer führen.

Übrigens: Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art gehören nicht nur Krankheitskosten. Auch Aufwendungen wegen Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit, Scheidungskosten, Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung nach einem Hochwasser oder einer anderen Umweltkatastrophe und vieles andere mehr zählen dazu. Bei außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art mutet der Gesetzgeber Ihnen zwar zu, dass Sie die Kosten bis zu einer zumutbaren Belastung allein tragen. Jedoch wirkt sich jeder weitere Euro steuermindernd aus, sobald Sie diese Hürde überschritten haben.

Wie hoch Ihre zumutbare Belastung ist, können Sie hier berechnen. So können Sie abschätzen, ob die Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art über der zumutbaren Belastung liegt.

Wichtig: Diese Informationen sind im Loseblattwerk Angestellte, Beamte, auf der Steuer-Spar-Erklärung plus" sowie im Steuer-Spar-Berater" bereits enthalten.

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