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Nach der Kleinunternehmerregelung werden Unternehmer mit niedrigem Umsatz wie ein Nichtunternehmer behandelt. Sie müssen für ihre Umsätze keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, dürfen aber andererseits auch keine Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Lesen Sie hier viele Hintergrundinformationen zu diesem echten wirtschaftlichen Vorteil.
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Wenn Sie eine Familie gründen, ist Geld meistens knapp. Vor allem dann, wenn der berufstätige Elternteil oder gar beide Eltern in Teilzeit wechseln, um sich der Erziehung zu widmen. Hier hilft der Staat: Das Elterngeld ersetzt vorübergehend bis zu zwei Drittel des Verdienstausfalls. Und dank der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit. Dieser Ratgeber informiert auf rund 50 Seiten über alles rund um Elterngeld und Elternzeit.
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Steuertipps Spezial Nr. 10: In dieser Neuauflage vom August 2010 sind die zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesänderungen, das umfangreiche Schreiben der Finanzverwaltung von Dezember 2009 sowie die mit dem Jahressteuergesetz 2010 geplanten Neuerungen zum Thema Abgeltungssteuer eingearbeitet.
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Steuertipps Spezial Nr. 15: Photovoltaik und Kleinkraftwerke liegen im Trend - auch im eigenen Heim. Wer mit erneuerbaren Energien Geld sparen und die Umwelt schonen will, muss sich auskennen.
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Ob Handwerker, Putzfrau, Gärtner oder PC-Doktor - Kosten für Dienstleistungen in Ihrem Haushalt können Sie von der Steuer absetzen. Doch viele Steuerzahler verschenken bares Geld. Entweder weil Sie die Anforderungen des Finanzamts nicht kennen, oder weil sie gar nicht wissen, wie viel Tätigkeiten begünstigt sind. Mit unserer Broschüre holen Sie sich jeden Cent vom Fiskus, der Ihnen zusteht.
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Steuertipps Spezial Nr. 7: Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.
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Steuertipps Spezial Nr. 9: Seit 2005 müssen Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung die »Anlage EÜR« ausfüllen. Ein Formular, das detaillierte Angaben zu den einzelnen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben verlangt. Diese Informationen helfen Ihnen dabei.
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Großer Musterfall zur Anlage EÜR 2009.
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Steuertipps Spezial Nr. 16: Seit Mitte 2007 die Deutsche Rentenversicherung Bund die Betriebsprüfungen für die Künstlersozialkasse übernommen hat, ist die Künstlersozialabgabe zum heiß diskutierten Thema geworden. Denn viele Unternehmer wussten oder wissen immer noch nicht, dass Sie einen Beitrag zur Sozialversicherung der von Ihnen beauftragten selbstständigen Künstler und Publizisten leisten müssen: Die Künstlersozialabgabe.
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Sorgen Sie für den Lebensunterhalt eines Familienangehörigen oder helfen Sie einem Freund in finanzieller Not, dann ist das eigentlich Ihr Privatvergnügen. Aber nur eigentlich! Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Aufwendungen steuerlich geltend machen.
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