Garantiert sicher einkaufen
Wir sind Trusted Shops zertifiziert

Nachweis von Bewirtungsaufwendungen durch Eigenbelege

[09.03.2010] -

Bewirtungsaufwendungen können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn nur Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen, entschied das FG Düsseldorf.

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden kann.

Das FG Düsseldorf musste sich im gleichen Fall auch mit der Frage befassen, ob die Bewirtungskosten auch dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten. Die Richter entschieden dazu: Ja, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist, ist der Abzug möglich (FG Düsseldorf, Urteil vom 9.12.2009, Az. 11 K 1093/07 E).


Artikel bewerten:   
   (0 Bewertungen)

Werbungskosten absetzen

Steuertipps Spezial Nr. 19: In unserer Broschüre "Werbungskosten absetzen" erfahren Sie, was alles abziehbar ist, in welcher Höhe Kosten anerkannt werden und wie Sie in Ihrer Steuererklärung damit optimal Steuern sparen.

Werbungskosten absetzen
     ab 8,90 €

Kommentar abgeben


(wird nicht veröffentlicht)



Automatische E-Mail Benachrichtigung bei neuen Antworten.


abschicken

Diese Seite mit anderen Teilen


Link teilen über Mr. Wong Link teilen über Google Link teilen über del.icio.us Link teilen über Facebook

E-Mail-Newsletter

Regelmäßige News zum Steuer sparen

(Abmeldung jederzeit möglich)

Sie erhalten eine E-Mail um die Richtigkeit der Anmeldung zu bestätigen.

Sie sind Kleinunternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler?

Für Ihre Steuererklärung 2009

Dann holen Sie sich jetzt die neue Steuer-Spar-Erklärung 2010 für Selbstständige

Jetzt bestellen

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung - Alles, was Sie wissen müssen

Alles zum Thema Doppelte Haushaltsführung

Jetzt bestellen!

Steuern sparen mit Solarenergie

Photovoltaikanlagen und das Finanzamt

Planen oder betreiben Sie eine Photovoltaikanlage? Dann können Sie richtig Steuern sparen!


Der FinanzPlaner

Individuelle Finanzplanung - zum Selbermachen am PC

Individuelle Finanzplanung - zum Selbermachen am PC

Bestellen Sie jetzt den FinanzPlaner