Garantiert sicher einkaufen
Wir sind Trusted Shops zertifiziert

Elterngeld bei Selbstständigen: Nachträgliche Einnahmen mindern den Anspruch nicht

[03.10.2009] -

Ein Selbstständiger erbringt eine Leistung vor der Elternzeit, sein Honorar erhält er erst während der Elternzeit: In diesen Fällen darf die Elterngeldstelle die Zahlungen nicht kürzen.

Das Sozialgericht München stellte sich mit diesem Urteil auf die Seite eines Unternehmensberaters. Die Elterngeldstelle hatte ihm nur den monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro überwiesen (Urteil vom 15.1.2009, Az. S 30 EG 37/08).

Der reine Zufluss von Einnahmen dürfe beim Elterngeld nicht entscheidend sein, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ein Selbstständiger könnte sonst für kürzere Bezugszeiträume zwischen einem und etwa drei Monaten niemals Elterngeld erlangen.

Der selbstständige Handwerksmeister oder Bauunternehmer, die Architektin, Rechtsanwältin, Ärztin, Psychotherapeutin oder Bildhauerin könnten es schließlich nicht verhindern, dass auch Wochen und Monate nach der unstreitigen Beendigung jeder beruflichen Tätigkeit noch Kaufpreise, Vergütungen und Honorare auf ihrem Konto eintreffen.

Für den Elterngeldanspruch müsse es genügen, dass die Berufstätigkeit eingestellt wird.

Kauftipp: Das Elterngeld - Der Staat hilft Familien mit Kindern (PDF-Download)


Artikel bewerten:   
   (0 Bewertungen)

Kommentar abgeben


(wird nicht veröffentlicht)



Automatische E-Mail Benachrichtigung bei neuen Antworten.


abschicken

Diese Seite mit anderen Teilen


Link teilen über Mr. Wong Link teilen über Google Link teilen über del.icio.us Link teilen über Facebook

E-Mail-Newsletter

Regelmäßige News zum Steuer sparen

(Abmeldung jederzeit möglich)

Sie erhalten eine E-Mail um die Richtigkeit der Anmeldung zu bestätigen.

Wenn Schüler und Studenten jobben

Wie  behandeln Finanzamt und Sozialversicherung den Verdienst?

Mehr Informationen...

Kindergeld

Alle Dokumente zum Thema Kindergeld auf einen Blick