Identifikationsnummer: Rentnern drohen Nachzahlungen

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Viele Rentner müssen sich auf eine Steuernachzahlung einstellen. Die Betroffenen haben in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben, obwohl sie seit der Reform der Rentenbesteuerung 2005 dazu verpflichtet waren. Erst durch die neue Steuer-Identifikationsnummer kann der Fiskus diese Fälle identifizieren und verfolgen.

Bereits seit 2005 melden die Rentenversicherer alle Zahlungen und deren Empfänger an das Bundeszentralamt für Steuern. Bisher konnten diese Daten nicht mit dem Steuerfällen zusammengeführt werden. Dies ermöglicht erst die Identifikationsnummer.

Seit dem 1. August bis zum Jahresende werden die Mitteilungen über die Identifikationsnummer an alle Steuerzahler verschickt. Im ersten Halbjahr 2009  will der Fiskus flächendeckend die Daten der Rentenversicherungen mit den Steuerakten abgleichen.

Seit 2005 gilt eine neue Besteuerung u.a. für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterklassen. Zuvor war nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren betrug er 27 %. Nach der Reform sind mindestens 50 % der Rente steuerpflichtig.

Obwohl sich an den äußeren Umständen nichts geändert hat, müssen deshalb viele Rentner seit 2005 Steuern zahlen – und in vielen Fällen sind die Betroffenen ahnungslos. Sie durchschauen das komplizierte Steuerrecht einfach nicht mehr.

Doch woher sollen Sie wissen, ob auch Sie auf Ihre Rente Steuern zahlen müssten? Leider können auch wir Ihnen nur grobe Richtwerte nennen.

Beispiel: Renteneintritt vor 2005. Außer der Rente keine steuerpflichtigen Einkünfte und keine steuerlich abziehbaren Ausgaben. Bei einer Rente von monatlich bis zu 1.500 Euro (Ledige) bzw. 3.000 Euro (Verheiratete) ist in der Regel keine Steuer fällig. Wer darüber liegt, sollte auf jeden Fall prüfen, ob er Steuern zahlen muss.

Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Sie für die letzten Jahre Steuern hätten zahlen müssen, sollten Sie die Steuererklärungen noch in diesem Jahr nachreichen. Stellt das Finanzamt erst beim Datenabgleich Ihre Steuerpflicht fest, kann es sogar ein Bußgeld wegen "leichtfertiger Steuerverkürzung" verhängen.

Steuertipp
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