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Pazifisten bekommen keinen Rabatt beim Finanzamt

[22.07.2007] -
Pazifisten dürfen ihre Steuerschuld nicht um den Anteil der Verteidigungskosten am Bundeshaushalt kürzen. Eine entsprechende Klage nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Verhandlung an.

Ein Kriegsgegner hatte dem Finanzamt vorgerechnet, dass auf den Verteidigungsetat 10,5 % des Bundeshaushalts entfällt. Er erklärte, dass er die Einsätze der Bundeswehr für verfassungs- und völkerrechtswidrig halte. Deshalb wollte er nur 89,5% der festgesetzten Einkommensteuer zahlen und die Differenz an ein Friedensprojekt überweisen.
 
Der BFH hatte in diesem Fall bereits 2002 zugunsten des Finanzamts klar gestellt: "Über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheidet allein das Parlament. Der einzelne Bürger kann nicht verlangen, dass seine Überzeugungen zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen gemacht werden." Die Steuerpflicht berühre nicht das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Urteil vom 9.1.2002, Az. III B 81/01)

Gegen dieses Urteil legte der Steuerzahler Verfassungsbeschwerde ein und scheiterte erneut. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage mangels Aussicht auf Erfolg ab (Beschluss vom 2.5.2007, Az. 2 BvR 475/02).

Wer clever ist, hat gegenüber dem Finanzamt bessere Argumente als ein schlechtes Gewissen. Beteiligen Sie den Fiskus einfach an Spenden für Friedensprojekte und andere wohltätige Zwecke. Auch ehrenamtliche Arbeit honoriert der Staat oft durch eine Steuerermäßigung. Und die Förderung wird künftig sogar ausgebaut! Mehr dazu lesen Sie bei http://www.steuer-spar-berater.de.


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