Garantiert sicher einkaufen
Wir sind Trusted Shops zertifiziert

Versorgungsbezüge: Höherer Abzug in Steuerklasse 6

[08.02.2008] -
Werden Versorgungsbezüge über eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 abgerechnet, bleibt seit Anfang des Jahres netto leider weniger übrig.

Hintergrund ist eine Änderung des § 39b EStG. Seit Januar 2008 darf der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nur noch in den Steuerklassen 1 bis 5 abgezogen werden, nicht mehr jedoch in Steuerklasse 6.

Die Steuerklasse 6 wird nur auf Zweitsteuerkarten eingetragen. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag kann - wie zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag - nur einmal pro Kopf berücksichtigt werden. Dies geschieht bereits über die Erstlohnsteuerkarte.

Bei einer zusätzlichen Berücksichtigung in der Steuerklasse 6 könnte also der Versorgungszuschlag doppelt abgezogen werden, so dass am Jahresende eine Nachzahlung drohen würde.

Beispiel
Monatliche Versorgungsbezüge von 600 Euro bei Lohnsteuerklassen 6.
Lohnsteuerabzug 2007: 42,75 Euro
Lohnsteuerabzug 2008: 54,00 Euro


Artikel bewerten:   
   (0 Bewertungen)

Kommentar abgeben


(wird nicht veröffentlicht)



Automatische E-Mail Benachrichtigung bei neuen Antworten.


abschicken

Diese Seite mit anderen Teilen


Link teilen über Mr. Wong Link teilen über Google Link teilen über del.icio.us Link teilen über Facebook

E-Mail-Newsletter

Regelmäßige News zum Steuer sparen

(Abmeldung jederzeit möglich)

Sie erhalten eine E-Mail um die Richtigkeit der Anmeldung zu bestätigen.

Der RechtsBerater auf CD-ROM

Wertvolle Tipps kann man nie genug bekommen

Wertvolle Tipps kann man nie genug bekommen.

Mehr Infos zum RechtsBerater auf CD-ROM

Der GeldBerater auf CD-ROM

Der GeldBerater auf CD-ROM - Mit mehr Wissen zu mehr Geld

Der GeldBerater auf CD-ROM - das komplette Geldtipps Wissen auf CD-ROM.

..mehr Infos zum GeldBerater auf CD-ROM

Lohn und Gehalt:

Alle Dokumente zum Thema Lohn und Gehalt auf einen Blick

Der FinanzPlaner

Individuelle Finanzplanung - zum Selbermachen am PC

Individuelle Finanzplanung - zum Selbermachen am PC

Bestellen Sie jetzt den FinanzPlaner