Endspurt: Ihre Steuererklärung 2007
[17.05.2008] -
Der 31.5.2008 ist ein Samstag. Daher endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2007 dieses Jahr erst am 2.6., dem darauffolgenden Montag. Aber wer muss überhaupt bis zu diesem Datum eine Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen oder wenn Sie und Ihr Ehepartner arbeiten und bei einem von Ihnen die Steuerklasse V oder VI auf der Lohnsteuerkarte steht.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben. Als Arbeitnehmer zieht Ihnen der Arbeitgeber Monat für Monat Lohnsteuer ab und bezahlt so Ihre Steuerschuld. Für Sie ist steuerlich damit alles erledigt und Sie müssen sich dann gar nicht weiter mit dem Finanzamt auseinandersetzen.
Freiwillig eine Steuererklärung abzugeben kann sich auszahlen!
Haben Sie jedoch während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oder haben Sie geheiratet, lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Denn dann können Sie mit einer Steuererstattung rechnen.
Frist: keine Regel ohne Ausnahme.
In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder Wochen später eintrifft. Danach müssen Sie allerdings mit Sanktionen rechnen. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig eine Fristverlängerung, wenn Sie für Ihre Steuererklärung noch mehr Zeit brauchen.
Bearbeitet ein Steuerberater Ihre Steuererklärung, hat er bis zum 31.12. Zeit für die Abgabe. Diese längere Frist gilt übrigens auch, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung bearbeitet (BFH-Urteil vom 11.4.2006, VI R 64/02, BStBl. 2006 II S. 642).