Anschaffungen ab 2008: GWG-Grenze sinkt auf 150 Euro!
[27.11.2007] -
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von maximal 410 Euro dürfen Sie sofort abschreiben - noch. Ab 2008 gelten andere Regeln. Wie die aussehen und was Sie dieses Jahr noch tun sollten, erklären wir Ihnen hier.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 Euro dürfen Sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben. Voraussetzung: Der Gegenstand ist selbstständig verwendungsfähig und abnutzbar. Nur dann handelt es sich um ein "geringwertiges Wirtschaftsgut".
Alternativ können Sie die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstands verteilen und gewinnmindernd geltend machen. Durch dieses Wahlrecht können Sie die Höhe Ihres betrieblichen Gewinns steuern: Haben Sie in einem Jahr bereits hohe Ausgaben, lässt sich betrieblicher Aufwand in ein Folgejahr verlagern.
Für Anschaffungen ab 2008 ändert sich die Gesetzeslage zu Ihrem Nachteil. Zum einen sinkt die GWG-Grenze auf 150 Euro (ohne Umsatzsteuer) und zum anderen ist die Sofortabschreibung eines geringwertigen Wirtschaftsguts im Jahr der Anschaffung zwingend.
Die Änderung gilt nicht für alle!
Erstaunlicherweise gilt die Herabsetzung der GWG-Grenze und der Wegfall des Wahlrechts nur für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft. Dagegen bleibt es bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie nichtselbstständiger Arbeit bei der bisherigen gesetzlichen Regelung.
Steuertipp
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Schaffen Sie im Jahr 2007 noch möglichst viele selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter an, die bis zu 410 Euro netto kosten. Aus steuerlicher Sicht haben Sie dann den größtmöglichen Gestaltungsspielraum. Die Anschaffungskosten können Sie in Ihrer Gewinnermittlung 2007 in vollem Umfang als Betriebsausgaben ansetzen oder über die Nutzungsdauer verteilen.
Übrigens können Sie die GWG-Sofortabschreibung auch bei gebraucht erworbenen Gegenständen und aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegten Gegenständen in Anspruch nehmen.
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Lesen Sie hier weiter: GWG 2. Klasse: Sammelposten für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro